Neben der bekannten Methode von Bruttopreisen und dem Ausweis von Mehrwertsteuer gibt es nun die Möglichkeit, z.B. die Steuer als eigene Rechnungsposition mit Artikelnummer auf der Rechnung auszuweisen. Dies findet in jenen Ländern Anwendung, die Nettopreise auf der Rechnung angeben (z.B. USA, Spanien) oder auch für Ortstaxen in Prozent. Eingerichtet wird dies über spezielle Steuerschlüssel (vat – siehe Technische Referenz). Basis ist der Artikelpreis (die normale MwSt. sollte dann 0 sein, damit der Nettopreis die Berechnungsgrundlage darstellt). Es können maximal 2 verschiedene Steuern mit gleicher Basis erhoben werden. Die Artikel sollten als deaktiviert und Preiseingabe „Y" markiert sein. Eine Aufteilung auf verschiedene Prozentsätze oder Artikel in der Artikel-Aufteilung (Package) ist nicht möglich.