Für erhaltene Anzahlungen muss Mehrwertsteuer abgeführt werden. Dementsprechend muss nach der Rechnungsstellung nur noch für den Rechnungsbetrag abzüglich Anzahlung Mehrwertsteuer abgeführt werden. In der Praxis erfolgt dies durch eine Summierung der Erlöskonten und der Veränderung auf dem Anzahlungskonto zur Ermittlung der Mehrwertsteuerschuld. Gegenüber dem Gast weisen wir die gesamte Mehrwertsteuer in der Rechnung bei An-/Abreise aus. Dabei ist zu beachten, dass dem Gast keinesfalls vorher ein manueller Beleg über die Anzahlung zum Vorsteuerabzug und eine Endrechnung mit der kompletten Mehrwertsteuer ausgestellt werden darf, da sonst die Mehrwertsteuer doppelt abzuführen wäre! Manche Gäste möchten jedoch bereits aus der Anzahlung den Vorsteuerabzug geltend machen, worauf Sie einen Rechtsanspruch haben und damit eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung über die Anzahlung benötigen. Für diesen Fall legen Sie einen Artikel (nicht Zahlungsart) Anzahlung an. Nun haben Sie die Möglichkeit, mit diesem Artikel eine Rechnung über den Anzahlungsbetrag mit Ausweis der Mehrwertsteuer zu erstellen. Wichtig: dies machen Sie erst nach Zahlungseingang durch den Gast, da Sie, falls der Gast es versäumt die Anzahlung zu leisten, die Mehrwertsteuer dennoch abführen müssten. Auf der Endrechnung wird dann die Anzahlung im Bereich der Artikel mit Minus abgesetzt und somit enthält die Endrechnung nur noch für den Restbetrag die Mehrwertsteuer.