Errechnung von gestaffelten Absagefristen. Die Fristen werden bei jedem Bearbeiten neu berechnet (Anreise, Hausstamm). Als Referenzdatum dient das Anfragedatum in der Lasche Aufenthalt (Frist nie kleiner Anfragedatum). Im Hausstamm sind die Fristen beginnend mit der am weitesten entfernten einzutragen: z.B. 60 Tage, 50% Stornokosten, 10 Tage vor Anreise 80% Stornokosten.